Eigentümerrunde kann Kredit aufnehmen
Eigentümerversammlungen sind berechtigt, für größere Vorhaben einen Kredit aufzunehmen. Das kann zum Beispiel eine umfassende Gebäudesanierung sein.
Eine "gesamtschuldnerische Haftung" der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich daraus nicht, allenfalls eine "teilschuldnerische Außenhaftung entsprechend ihrer Miteigentumsanteile". Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 251/11). np