Eigentumswohnungen verursachen häufig hohe Umlagekosten

Berlin · Wohneigentum muss nicht das Häuschen mit Garten sein. Auch eine Eigentumswohnung ist eine Alternative.

Käufer sollten allerdings wissen, dass auf sie nicht nur der Kaufpreis zukommt - dieser ist im notariellen Kaufvertrag aufgeführt. Sie sollten sich auch genau über die langfristig anfallenden Umlagekosten informieren.
Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen rät deshalb, vor Vertragsabschluss, das Kaufobjekt genau zu prüfen. Dafür sollte der Käufer darauf bestehen, dass er den Entwurf des notariellen Kaufvertrags zwei Wochen vor dem Notartermin erhält. Wichtig sind auch Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Darüber kann der Käufer ermitteln, welche Folgekosten auf ihn zukommen. Wie lauten beispielsweise die Beschlüsse der Eigentümerversammlung bei Sanierungsmaßnahmen? Was ist laufend zu zahlen?
Das sogenannte Hausgeld beispielsweise umfasst Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Da es neben der Tilgung des Kredites die wichtigste monatliche Dauerbelastung ist, sollte man die Höhe kennen. Dann gibt es die Instandhaltungsrückstellung über die die Eigentümergesellschaft Mittel für Sanierungen anspart. Dennoch können im Ernstfall Sonderumlagen auf den Wohnungsbesitzer zukommen, wenn die Rückstellung nicht hoch genug ist. red

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