Ein Platz an der Sonne hat seine Tücken

Die Immobilienkrise hat in Spanien die Preise für Ferienhäuser oder -wohnungen in den Keller gedrückt. An der Costa del Sol fiel der Durchschnittspreis pro Quadratmeter von 2700 auf 1320 Euro, so aktuelle Zahlen.

Die Wirtschaftskrise hat die Immobilienpreise in Spanien nach unten geprügelt. Mit Schnäppchenangeboten ködern nun vor allem spanische Banken, die nach privaten Zwangsversteigerungen und Bauträgerpleiten ungewollt zu Großgrundbesitzern geworden sind. Doch wer eine Immobilie in Spanien erwerben will, sollte einige Punkte beachten.

N.I.E. beantragen:
Ohne eine spanische Steuernummer für Ausländer N.I.E. ("Número de Identificación de Extranjero") geht gar nichts. Wann immer es um Geld geht, so zum Beispiel beim Optionsvertrag mit Anzahlung, wird eine N.I.E verlangt. Sie kann bei örtlichen Polizeidienststellen sowie bei spanischen Konsulaten in Deutschland beantragt werden. Notwendig ist das Formblatt EX-15 sowie eine Kopie des Personalausweises. Kosten: 15 Euro.

Konto einrichten:
Der Kaufpreis für eine Immobilie wird in Spanien üblicherweise per Bankscheck einer spanischen Bank beim Notartermin entrichtet. Schon deswegen ist eine spanische Kontoverbindung notwendig. Aber auch für die Abbuchung der laufenden Kosten der Immobilie, etwa für Strom, Wasser, Hausgeld , ist das Konto unverzichtbar. Bei der Auswahl des Institutes sollten Kriterien wie Zahl der Filialen, Geldautomaten und Kosten ausschlaggebend sein.

Finanzierung klären:
Eine Finanzierung über spanische Banken ist vielfach teurer als über deutsche Banken. Zudem handelt es sich in der Regel um einen variablen Zins, der noch steigen kann, wenn sich das Zinsniveau erhöhen sollte. Wer finanzieren muss, ist deshalb gut beraten, dafür eine deutsche Bank zu finden. Besser sind die Chancen bei großen Bankhäusern, die in Spanien Filialen oder Partner haben. Wie bei einer Immobilie in Deutschland müssen dafür viele Unterlagen beigebracht werden. Gut dran ist, wer vorab geklärt hat, ob überhaupt eine Finanzierung der Ferienimmobilie infrage kommt.

Anwalt suchen:
Ein guter Immobilienmakler wird Unterlagen prüfen und beim Options- und Kaufvertrag beraten. Bezahlt wird der Immobilienmakler in Spanien aber allein vom Verkäufer, so dass dessen Interessen möglicherweise Vorrang haben. Ein selbst beauftragter Anwalt, der "abogado", hat allein die Interessen des Mandanten zu vertreten und haftet für Beratungsfehler. Die Kosten liegen bei einem Prozent des notariellen Kaufpreises der Immobilie, sind aber verhandelbar.
No parking: Um den Preis einer Immobilie noch mehr als Schnäppchen wirken zu lassen, werden Parkplatz (Parking) und Abstellraum (Trastero) gesondert verkauft, obwohl sie zur Immobilie gehören. Wer darauf nicht verzichten will, muss dann eben noch mal 10 000 oder 15 000 Euro drauflegen.

Bausubstanz:
Schnäppchenjäger sollten berücksichtigen, dass die Bausubstanz typischer Spanien-Immobilien ebenfalls meist billig ist und erhebliche Folgeinvestitionen nötig sein können. Das wird unter anderem deutlich mit dem seit 1. Juni 2013 in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Energie-Zertifikat. Selbst Neubauten erreichen teilweise nur G - die schlechteste Klasse. Die Zertifikate werden mitunter erst sehr spät vorgelegt.

Angebots-Sicherheit:
Wem der angebotene Preis noch zu hoch ist, wird von einigen Banken gelockt, ein Gegenangebot abzugeben. Allerdings soll dann eine Sicherheit von zum Beispiel 3000 Euro hinterlegt werden. Die gibt es zurück, wenn die Bank das Gegenangebot nicht akzeptiert. Internetforen sind voll mit Beschwerden von Leuten, die ewig auf eine Rückzahlung gewartet haben. Sollte sich der entnervt auf Antwort wartende Kaufinteressent für eine andere Immobilie entscheiden und sein Gegenangebot zurückziehen, ist das Geld verloren.
Ferienvermietung: Mitunter wird vorgerechnet, dass der Schnäppchenkäufer mit Ferienvermietung innerhalb weniger Jahre das Geld wieder reinholt. Was aber unerwähnt bleibt: Nicht überall ist Ferienvermietung erlaubt. Auf den Balearen drohen ohne Genehmigung hohe Geldbußen - und eine Genehmigung zu bekommen, ist schwer: Das Tourismusrahmengesetz der Balearen regelt seit 2012, dass nur alleinstehende Häuser eine Ferienvermietungserlaubnis erhalten können, also keine Apartments. Zudem ist geplant, dass künftig Nachbarn ihr Einverständnis erklären müssen. np

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort