Einbau von Küchenablufthauben braucht oft Erlaubnis

Berlin (dpa/tmn) · Während des Kochens entstehen oft unangenehme Gerüche. Abhilfe kann eine Ablufthaube schaffen. Wollen Mieter diese einbauen, brauchen sie in einigen Fällen die Genehmigung des Vermieters.

Manche Mieter stören sich in Küchen an den Essensgerüchen. Eine Ablufthaube kann hier helfen - eine Installation ist jedoch nicht in allen Wohnungen möglich. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Da Ablufthauben die Küchenluft nach außen transportieren sollen, müssen sie über einen Außenanschluss verfügen. Ist kein solcher Anschluss vorhanden, darf er nicht ohne die Genehmigung des Vermieters erstellt werden.

Alternativ kann die Haube auch an einen vorhandenen Lüftungsschacht angeschlossen werden. Auch hier muss aber vorab die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Denn ein Anschluss kann hier aufgrund des Brandschutzes ausgeschlossen sein. Ein eigenmächtiger Anschluss kann im Brandfall die Gefahr erhöhen. Der Mieter haftet, wenn jemand aufgrund des erhöhten Risikos zu Schaden kommt.

Alternativ kann aber immer eine Dunstabzugshaube eingebaut werden. Da hierbei die Luft lediglich gefiltert und anschießend wieder in der Küche verteilt wird, sind keine baulichen Veränderungen erforderlich.

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