Einbauküche inklusive: Vermieter muss defekte Geräte ersetzen

Berlin (dpa/tmn) · Der Geschirrspüler spült nicht mehr? Wurde die Wohnung samt Einbauküche vermietet, dann ist es die Pflicht des Vermieters, defekte Geräte zu reparieren oder zu ersetzen.

 Hat der Mieter den Geräteschaden selbst verursacht, muss er ihn auf eigene Kosten beseitigen. Foto: Oliver Stratmann

Hat der Mieter den Geräteschaden selbst verursacht, muss er ihn auf eigene Kosten beseitigen. Foto: Oliver Stratmann

Manche Wohnung wird mit einer Einbauküche inklusive Geräten wie Herd, Ofen oder Geschirrspülmaschine vermietet. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, defekte Elektrogeräte zu ersetzen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Das gilt allerdings nur, wenn der Mieter einen Geräteschaden nicht selbst verursacht hat, sondern es im Rahmen des üblichen Gebrauchs dazu kam.

Mutwillige Beschädigungen oder Schäden, die auf einem unsachgemäßen Umgang durch den Mieter beruhen, muss dieser auf eigene Kosten beseitigen. Sollte der Mieter eine eigene Einbauküche in die Wohnung eingebaut oder die Küche des Vormieters übernommen haben, dann ist diese nicht Teil der Wohnung und fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters.

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