Einbauküche - Vermieter muss defekte Geräte ersetzen

Berlin (dpa/tmn) · Instandhaltung und -setzung ist Aufgabe des Vermieters. Dies gilt auch für mitvermietete Einbauküchen. Verursacht der Mieter jedoch den Schaden am Geschirrspüler oder Ofen, muss dieser auch dafür aufkommen.

 Wenn der Handwerker ran muss: Für Schäden, die beim normalen Gebrauch einer mitvermieteten Einbauküche auftreten, muss der Vermieter aufkommen. Foto: Oliver Stratmann

Wenn der Handwerker ran muss: Für Schäden, die beim normalen Gebrauch einer mitvermieteten Einbauküche auftreten, muss der Vermieter aufkommen. Foto: Oliver Stratmann

Wenn laut Vertrag zu einer Mietwohnung auch eine Einbauküche gehört, verpflichtet sich der Vermieter, defekte Elektrogeräte zu ersetzen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Dies gilt jedoch nur, wenn der Mieter den Schaden beispielsweise am Herd, am Ofen oder der Geschirrspülmaschine nicht selbst verursacht hat.

Wie bei allen übrigen mitvermieteten Wohnungsteilen, ist der Vermieter stets für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Werden Elektrogeräte oder sonstige Küchenbestandteile also im Rahmen des üblichen Gebrauchs beschädigt oder fallen aus, muss der Vermieter die Schäden beseitigen.

Wenn die Geräte vom Mieter allerdings unsachgemäß behandelt oder mutwillig beschädigt werden, muss er entstandene Schäden auf eigene Kosten beseitigen.

Hat der Mieter eine Einbauküche für die Wohnung selbst gekauft oder sie von seinem Vormieter übernommen, gilt jedoch: Die Einbauküche ist nicht Teil der vermieteten Wohnung und fällt somit in den Verantwortungsbereich des Mieters.

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