Eine Garage ist keine Reparaturwerkstatt
Garagen sind nach der Bauordnung "zum Abstellen von Kraftfahrzeugen" bestimmt. Wird eine Garage als "Reparaturwerkstatt" benutzt, kann die Baubehörde dies untersagen.
02.09.2016
, 20:45 Uhr
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Az.: 19 K 273/14). Das Verbot habe vor allem dann Bestand, wenn an einem Auto geschraubt wird, das nicht regelmäßig in dieser Garage steht. np