Eine Garage ist keine Reparaturwerkstatt

Garagen sind nach der Bauordnung "zum Abstellen von Kraftfahrzeugen" bestimmt. Wird eine Garage als "Reparaturwerkstatt" benutzt, kann die Baubehörde dies untersagen.

Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Az.: 19 K 273/14). Das Verbot habe vor allem dann Bestand, wenn an einem Auto geschraubt wird, das nicht regelmäßig in dieser Garage steht. np

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