Eine kaputte Fliese reicht - Mietminderung wegen Asbestgefahr

Berlin (dpa/tmn) · Schon eine einzige asbesthaltige kaputte Fliese reicht aus, um eine Mietminderung zu begründen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Schaden an der Fliese durch normalen Mietgebrauch entstanden ist.

Bewohner können bereits wegen einer asbesthaltigen kaputten Fliese die Miete mindern. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 419/10). Durch den Riss in der Fliese könne das gesundheitsgefährdende Asbest freigesetzt werden. Daher handele es sich um einen Mangel. Dieser berechtige die Bewohner, die Zahlungen um zehn Prozent zu mindern, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin (Heft 5/2013).

Geklagt hatte eine Wohnungsbesitzerin gegen ihre Mieter. Diese hatten wegen der Fliese und weiterer Mängel die Miete gekürzt. Die Frau bekam in der ersten Instanz überwiegend recht. In der Berufung urteilte das Landgericht aber, dass eine Mietminderung wegen der Gesundheitsgefahr rechtens sei. Daran ändere auch nichts, dass der Riss unter dem Fuß eines Regals entstanden war. Haben die Bewohner den Schaden nicht durch ein besonders schweres Möbel verursacht, gelte der Riss als eine Folge des normalen Mietgebrauchs, argumentierten die Richter.

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