Einmal-Vermietung ist noch kein Gewerbe

Wer seine Wohnung oder sein Haus einmalig an eine Filmproduktion vermietet, kann den Einnahmen bei der Steuererklärung nicht die gesamten Jahresausgaben für das Objekt gegenrechnen. Die Richter des Finanzgerichts München erkannten in dem einmaligen Vorgang kein "gewerbliches Handeln", das auf Gewinn ausgerichtet sei(AZ: 5 K 2947/10).

np
Videokamera als Ausnahme erlaubt


Im Eingangsbereich einer Wohnungseigentumanlage darf eine Videokamera installiert werden, "wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mit überwacht wird, überwiegt". Das beschloss der Bundesgerichtshof. Das könne etwa der Fall sein, wenn die Gemeinschaft Straftaten gegen das Gemeinschaftseigentum und gegen die Bewohner abwehren möchte. Allerdings müsse dem "Schutzbedürfnis einzelner Personen ausreichend Rechnung" getragen werden (AZ: V ZR 220/12). np

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