Einzelner Heizkörper darf schwächeln

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mieter nicht die Reparatur eines einzelnen Heizkörpers in einer Wohnung verlangen kann, falls dieser - wenn auch wintertags - nicht nach DIN-Vorschrift heizt (hier erreichte der Körper nicht die vorgeschriebene Heizleistung). Darin sei kein "Mangel in der Mietsache" zu sehen.

Davon könne erst dann ausgegangen werden, wenn sich die Wohnräume nicht in ausreichendem Maße beheizen lassen würden, was hier nicht festgestellt werden konnte (Az.: 63 S 423/11). red
Abrechnungsbelege auf CD-ROM sind rechtens


Ein Vermieter kann seinem Mieter Einsicht in die Abrechnungsbelege für die Betriebskostenabrechnung gewähren, indem er diese auf CD-ROM übersendet. Dagegen kann sich ein Mieter nicht wehren, entschied das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 19 C 215/12). Zwar möge es sein, dass üblicherweise Kopien verschickt werden. Es spreche jedoch nichts gegen eine Übersendung der Unterlagen in digitaler Form, etwa als Daten-CD, so die Richter. red

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