Einzug ist auch am Sonntag möglich

Berlin · Auch wenn der erste Tag des Mietbeginns auf einen Sonntag fällt, muss der Vermieter seinem neuen Mieter an diesem Tag die Schlüssel überlassen. Andernfalls ist der Mieter berechtigt, fristlos zu kündigen.

Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Hier fiel der Mietbeginn auf einen Sonntag, und der Vormieter war nicht rechtzeitig ausgezogen. Der Vermieter bot dem neuen Mieter an, die Wohnung am darauf folgenden Montag zu übergeben, was der Mieter nicht akzeptierte (AZ: 65 S 219/10). red
Zigarettenrauch ist Belästigung


Hamburg. Vermieter können ihren Mietern untersagen, in Gemeinschaftsräumen zu rauchen, das Rauchen auf dem Balkon und in der Wohnung ist aber - von Ausnahmen abgesehen - erlaubt. Dringt regelmäßig Rauch in eine benachbarte Wohnung ein und fühlt sich der dortige Mieter belästigt, kann er die Miete mindern, urteilte das Landgericht Hamburg - in dem Fall um fünf Prozent (AZ: 1 S 92/10). red

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