Energiebedarf muss offengelegt werden

Seit 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter ihre Auskunftspflichten erweitern. Jetzt sind Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz des Objekts aufzuklären. Der Energieausweis wird damit wichtiger.

 Der Energieausweis wird jetzt zum Pflichtdokument bei Hausverkauf oder -vermietung. Foto: dena

Der Energieausweis wird jetzt zum Pflichtdokument bei Hausverkauf oder -vermietung. Foto: dena

Ein Buchstabe gibt künftig den energetischen Zustand jedes Wohngebäudes an, das gebaut, verkauft oder neu vermietet wird. Seit Anfang Mai gelten mit Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für Häuser Effizienzklassen, wie Verbraucher sie von vielen Haushaltsgeräten kennen: von A+ bis H. Miet- und Kaufinteressenten finden sie in allen ab 1. Mai ausgestellten Energieausweisen und in den zugehörigen Immobilienanzeigen.
Nach Angaben der Experten von der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen erlauben die Effizienzklassen eine erste Einschätzung und den Vergleich mehrerer Gebäude. Gebildet werden sie anhand des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs, der auch in älteren Energieausweisen der zentrale Kennwert ist. Je höher dieser Wert ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes und desto weiter hinten im Alphabet liegt die Effizienzklasse. Ein Beispiel: Ein Altbau ohne Wärmedämmung und mit alter Heiztechnik hat den Kennwert 220 und rangiert damit weit hinten in Klasse G. Durch eine umfassende Sanierung des Gebäudes kann sein Kennwert auf 70 gesenkt werden - und es bekommt ein B. Bei den Heizkosten eines Einfamilienhauses mit 125 Quadratmetern Wohnfläche kann das nach Angaben der VZ-Fachleute eine Ersparnis von rund 1500 Euro pro Jahr ausmachen.
Bei jeder Wohnungs- und Hausbesichtigung müssen Verkäufer und Vermieter jetzt den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Außerdem ist der Wert für Endenergiebedarf oder -verbrauch in allen Immobilienanzeigen anzugeben. Liegt ein neuer Ausweis mit Effizienzklasse vor, muss auch diese genannt werden. Mieter in einem laufenden Mietverhältnis haben jedoch keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.
Jeder Energieausweis hat eine grün-gelb-rote Farbskala. Auf dieser wird der Kennwert des Gebäudes verortet. Diese Skala wurde überarbeitet und reicht nicht mehr wie bisher bis 400, sondern nur noch bis 250. Damit rückt der unsanierte Altbau vom gelben, annehmbaren Mittelfeld in den eindeutig roten Bereich. Das ist, wie die Verbraucherschützer meinen, realistischer, erschwere aber den Vergleich mit älteren Ausweisen. "Am sichersten ist die Orientierung an den genauen Werten", heißt es dazu. Der Energieausweis ersetzt auch nicht den kritischen Blick bei der Besichtigung. Direkte Rückschlüsse auf künftige Heizkosten lässt er nicht zu, denn diese hängen vom individuellen Heizverhalten ab. Außerdem gilt der Ausweis immer für ein ganzes Gebäude. Er bildet also Unterschiede zwischen einzelnen Wohnungen, die zum Beispiel wegen ihrer Lage im Gebäude entstehen, nicht ab. npExtra

Weitere Informationen zur EnEV und zum Energieausweis finden Verbraucher unter www.vz-nrw.de/energieausweis np

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