Energieversorger gewinnt Rechtsstreit gegen Mitmieterin

Karlsruhe (dpa) · Auch wenn man nie in dem Haus gewohnt hat: Wer einen Mietvertrag mit unterschrieben hat, haftet auch mit für die Gasrechnung. Das stellte jetzt der BGH klar.

 Die Mitmieterin unterlag vor dem BGH: Sie haftet für die Gasrechnung mit und muss nun fast 7000 Euro zahlen. Foto: Patrick Pleul

Die Mitmieterin unterlag vor dem BGH: Sie haftet für die Gasrechnung mit und muss nun fast 7000 Euro zahlen. Foto: Patrick Pleul

Wer einen Mietvertrag mit unterschreibt, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für die Strom- und Gasrechnung belangt werden. Dies gilt wie in dem jetzt entschiedenen konkreten Fall selbst dann, wenn eine Mitmieterin nie in dem Haus gewohnt hat. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hob am Dienstag (22. Juli) in Karlsruhe ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf. Damit muss die Mitmieterin eine Rechnung des klagenden Energieversorgers über nahezu 7000 Euro begleichen.

Die Beklagte hatte den Mietvertrag ihrem früheren Freund aus „Bonitätsgründen“ als zweite Mieterin unterschrieben, in dem Einfamilienhaus allerdings nie gewohnt. Indem die Frau den Mietvertrag unterzeichnet habe, habe sie es willentlich geduldet, dass der Bewohner des Hauses „die - zur Nutzung zwingend erforderliche - Heizung in Betrieb nahm“ und das von dem Versorger gelieferte Gas verbraucht habe, erklärte der BGH. (Aktenzeichen: VIII ZR 313/13)

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