Erträge stehen allein dem Mieter zu

Wie hoch darf eine Kaution sein, wie muss sie angelegt werden und was darf der Vermieter davon bezahlen? Miet-Kautionen bringen immer wieder Diskussionen mit sich.

Für die eine Mietpartei ist sie eine Sicherheit gegen schlechte Zahlungsmoral, für die andere ein finanzieller Brocken: die Mietkaution. Drei Monatskaltmieten darf der Vermieter verlangen, um sich für den Fall zu wappnen, dass die Miete ausbleibt, der Mieter die Wohnung demoliert, oder nach Auszug vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht erledigt werden.
Zur Verzinsung schreibt Fachanwalt Karl-Friedrich Moersch in seinem "ABC des Mietrechts", dass die Kaution zu den "üblichen Sparzinsen verzinst werden" muss. Momentan sind das kaum ein halbes Prozent Zinsen.
Prinzipiell gilt: Der Vermieter muss den Kautionsbetrag auf einem Sonderkonto anlegen. Denn nur so ist das Geld gegen Konkurs gesichert. Durch die Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mieter auch dann noch an seine Kaution kommt, wenn der Vermieter insolvent wird. Alternativen zur bar geleisteten Kaution sind ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bürgschaft, aber auch andere Geldanlagen wie Bundeswertpapiere. Barzahlungen sollten sich Mieter unbedingt quittieren lassen. Der Vermieter darf zu einer bar gezahlten Kaution nicht zusätzlich auch noch andere Sicherheiten wie etwa eine Bürgschaft verlangen. Beim Sparbuch sollte der Mieter darauf achten, dass der Vermieter nicht ohne sein Wissen Geld abheben kann, rät der Deutsche Mieterbund. In einigen Vordrucken der Banken ist festgehalten, dass dem Mieter eine Abbuchung vier Wochen vorher mitgeteilt werden muss.
An Zwecke gebunden


Auch ist es einem Vermieter nicht erlaubt, eine Mietkaution zur Deckung aller möglichen Ansprüche gegenüber seinem Mieter zu verwenden - zum Beispiel für die Begleichung von Anwaltskosten. Ganz im Gegenteil muss sich der Eigentümer eng an die vertraglich vorgesehenen Zwecke halten.
Streit kann über die Zinserträge aufkommen. Ein typischer Fall: Der Vermieter hat die Mietkaution beispielsweise in den frühen 90er-Jahren zu einem attraktiven Zinssatz fest angelegt. Dem Mieter will er aber bei Rückzahlung der Kaution nur einen Teil der Zinsen überlassen. Darf er das? "Nein", sagt Jürgen Pfeilschifter, Jurist beim Deutschen Mieterbund. "Legt der Vermieter die Mietkaution höherverzinslich an, muss er nach Mietende auch ohne Abzug die tatsächlichen, höheren Zinsen mit auszahlen."
Zu den klassischen Mietsicherheiten gibt es mittlerweile auch eine Alternative: Kautionsversicherungen. Bei solchen Policen springt die Assekuranz ein, wenn der Vermieter Zahlungsausfälle erleidet. Egal, ob Bürgschaft oder Police: Der Mieterbund rät, bei all diesen Instrumenten das Kleingedruckte zu beachten. "Bei Angeboten, die jetzt die Runde machen, fallen die unterschiedlichsten Gebühren an", warnt Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz.
Mietvertrag entscheidet


Kautionsbürgschaften und -policen könnten so schnell teuer werden.
Ob der Mieter bei Mietbeginn überhaupt eine Kaution zahlen muss, hängt vom Mietvertrag ab. Steht im Vertrag nichts von einer Mietsicherheit, geht der Vermieter leer aus. Zurückverlangen darf der Mieter die Sicherheit erst nach Auszug. Das gilt auch für die Zinsen. Und auch dann hat der Vermieter noch eine angemessene Frist von sechs Monaten, Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis geltend zu machen und zu regulieren. np

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