Fahrlässigkeit kann teuer werden

Lässt eine (an sich erfahrene) Gastwirtin einen Topf mit heißem Fett auf der offenen Flamme ihres Gasherdes stehen, um "mal schnell zur Toilette zu gehen", so muss die Wohngebäudeversicherung den Brandschaden, der deswegen entstanden ist, nicht ganz übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Göttingen hervor (Az.

: 8 O 170/14). Das Gericht entschied, dass die Wirtin 40 Prozent des Schadens tragen müsse, da sie eine grobe Fahrlässigkeit begangen habe. np

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