Fehlende Fußleisten mindern Miete nicht
Das Amtsgericht Rheine hat einem Mieter das Recht abgesprochen, die Miete für seine Wohnung zu mindern, weil in einem der Räume keine Fußleisten angebracht waren. Es handele sich dabei um eine "geringe ästhetische Beeinträchtigung", die nicht in Euro und Cent auszudrücken sei, so die Richter (Az.
10.10.2014
, 20:37 Uhr
: 14 C 230/11). Das Anbringen der Fußleisten auf eigene Rechnung wäre für den Mieter billiger gewesen als das Gerichtsverfahren. np