Ferienhaus im Ausland nur nach guter Vorbereitung kaufen

Berlin (dpa/tmn) · Wer ein bestimmtes Land liebt und immer wieder dorthin in den Urlaub fährt, liebäugelt vielleicht mit dem Kauf eines Ferienhauses. Vorschnell einen Vertrag unterschreiben sollte man aber auf keinen Fall - im Ausland lauern dabei Fallstricke.

 Ein Haus auf Mallorca - das wünschen sich viele Deutsche. Beim Kauf einer Immobilie im Ausland will aber einiges beachtet werden. Foto: Patrick Seeger

Ein Haus auf Mallorca - das wünschen sich viele Deutsche. Beim Kauf einer Immobilie im Ausland will aber einiges beachtet werden. Foto: Patrick Seeger

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Ferienimmobilie im Ausland zu kaufen, sollte sich Zeit dafür nehmen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) rät, keine Unterschrift vor oder während einer Besichtigung zu leisten. In manchen Ländern könne sogar eine Signatur auf einem Schmierzettel rechtswirksam sein und unter Umständen als Vorvertrag gelten. Forderungen von Anzahlungen sollte ein Anwalt prüfen.

Interessenten sollten sich außerdem vor dem Kauf bei den Behörden erkundigen, ob ein Grundstück bebaut oder eine Immobilie umgebaut werden darf. Sie lassen sich am besten einen Register- oder Grundbuchauszug neuesten Datums vom Verkäufer vorlegen. Notfalls gehe auch ein anderer wirksamer Nachweis des Eigentumsrechts. Auch ein Gutachten durch einen Sachverständigen zum Zustand der Bausubstanz sei meist vorteilhaft.

Während man im Heimatland meist die Nebenkosten gut einschätzen kann, sollten sich Kaufinteressenten im Ausland über die Höhe der Grunderwerbsteuer, der Maklercourtage sowie über die Notarkosten informieren.

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