Feuerstättenbescheid beim Schornsteinfeger anfordern

Düsseldorf (dpa/tmn) · Seit Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen dürfen, hat sich einiges geändert. So muss jetzt zum Beispiel der Feuerstättenbescheid selbst angefordert werden.

 Bis Ende 2012 hat der Bezirksschornsteinfeger den Feuerstättenbescheid auch ohne Auftrag gemacht - das ist jetzt anders. Foto: Jan Woitas

Bis Ende 2012 hat der Bezirksschornsteinfeger den Feuerstättenbescheid auch ohne Auftrag gemacht - das ist jetzt anders. Foto: Jan Woitas

Wer bislang keinen Feuerstättenbescheid für Ofen und Heizung hat, sollte diesen beim Bezirksschornsteinfeger oder zuständigem Kreisamt anfordern. In dem Papier stehen die Fristen zur Überprüfung der Anlagen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen dafür sorgen, dass diese Arbeiten rechtzeitig erledigt werden.

Bis Ende 2012 hat der Bezirksschornsteinfeger dies automatisch ohne Auftrag gemacht. Seit Januar dürfen die Verbraucher allerdings ihren Kaminkehrer für die meisten Arbeiten selbst aussuchen und müssen ihn rechtzeitig beauftragen. Ein gültiger Feuerstättenbescheid muss den Hausbesitzern eigentlich bereits seit Dezember 2012 vorliegen.

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