Freie Schornsteinfeger-Wahl führt zu Pflichten

Berlin (dpa/tmn) · Für jedes Grundstück ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Dieser kommt mindestens einmal im Jahr, um den Kamin zu kehren und die Emissionswerte der Heizung zu messen. Doch auch andere zugelassene Fachbetriebe können inzwischen seine Aufgabe übernehmen.

 Seit 2013 können sich Hausbesitzer den Schornsteinfeger frei aussuchen. Sie müssen jedoch den Bezirksschornsteinfeger informieren und vorgesehene Fristen einhalten. Foto: Patrick Pleul

Seit 2013 können sich Hausbesitzer den Schornsteinfeger frei aussuchen. Sie müssen jedoch den Bezirksschornsteinfeger informieren und vorgesehene Fristen einhalten. Foto: Patrick Pleul

Hausbesitzer dürfen ihren Schornsteinfeger frei wählen. Der Vorteil: Sie können zum Beispiel von kundenfreundlichen Terminen und Preisnachlässen profitieren.

Aber dadurch entstehen auch Pflichten: „Zunächst muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid ausstellen“, sagt Stephan Langer, Pressesprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Darin stehen die genauen Fristen für das Messen, Prüfen und Kehren der jeweiligen Heizanlage.

Ölheizkessel und herkömmliche Gasheizkessel müssen durchschnittlich einmal im Jahr auf ihre Sicherheit überprüft werden. Und je nach Alter wird alle zwei bis drei Jahre zusätzlich eine Immissionsschutzmessung durchgeführt. „Ein täglich genutzter Kamin muss sogar dreimal im Jahr überprüft und gekehrt werden“, sagt Langer. Die Fristen sollten Hausbesitzer einhalten, sonst könnten Gebühren anfallen. Außerdem müssen die Ergebnisse schriftlich an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geschickt werden.

Früher kam der Bezirksschornsteinfeger automatisch. Seit 1. Januar 2013 ist das langjährige Monopol der Schornsteinfeger in Deutschland gefallen. Hausbesitzer können seitdem Aufträge europaweit an freie Schornsteinfeger vergeben.

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