Fragen & Antworten Frist endet: Das sollten Sie zur Grundsteuererklärung wissen

Berlin · Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Die letzten Eigentümerinnen und Eigentümer sollten mit ihrer Erklärung also auf die Zielgerade einbiegen. Aber was, wenn nicht?

Noch schnell aktiv werden: Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

Noch schnell aktiv werden: Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Können Eigentümerinnen und Eigentümer eine Fristverlängerung beantragen?

Haben Sie Ihre Grundstückswerte schon ans zuständige Finanzamt übermittelt? Falls nicht, bleibt noch bis 31. Januar Zeit.

Haben Sie Ihre Grundstückswerte schon ans zuständige Finanzamt übermittelt? Falls nicht, bleibt noch bis 31. Januar Zeit.

Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

In welchen Fällen hat das Aussicht auf Erfolg?

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter Abgabe?

Was passiert, wenn gar keine Erklärung abgegeben wird?

Kann mir ein Lohnsteuerhilfeverein helfen?

Wie geht es nach der Abgabe weiter?

(dpa)
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