Früh über Stromausfall Mieter informieren

Bremen · Wenn der Strom in einer Mietwohnung für mehrere Tage abgestellt wird, muss der Vermieter die Mieter rechtzeitig informieren. Das Amtsgericht Bremen (Az.

: 9 C 290/15)
legte fest, dass drei Tage vorher ausreichen, damit der Mieter sich auf die Situation einstellen kann. In diesem Fall waren Bauarbeiten der Grund, den Saft abzudrehen. Klägerin war eine Bewohnerin, die von zu Hause aus arbeitet und daher besonders darauf angewiesen war, rechtzeitig informiert zu werden. wbü

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