Für den Notfall - Feuerlöscher und Rauchmelder fürs Haus

Es reichen ein paar Atemzüge im Rauch, und man kommt bei einem Hausbrand ums Leben. Damit Bewohner sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können, gibt es in vielen Bundesländern bereits die Pflicht zu Rauchmeldern.

 Ein Wohnungsbrand ist ein Alptraum - alle Besitztümer können verloren gehen, Menschen sterben. Rauchmelder können frühzeitig davor warnen. Die kleinen Computer erkennen Rauch bereits dann, wenn man ihn selbst noch nicht sieht. Foto: SDMG/Sven Friebe

Ein Wohnungsbrand ist ein Alptraum - alle Besitztümer können verloren gehen, Menschen sterben. Rauchmelder können frühzeitig davor warnen. Die kleinen Computer erkennen Rauch bereits dann, wenn man ihn selbst noch nicht sieht. Foto: SDMG/Sven Friebe

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Hausbrand sind meist nicht die Flammen tödlich. „Die größte Gefahr, die oft unterschätzt wird, ist der Rauch“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand des Forums Brandprävention in Berlin.

Davor warnen kleine, meist weiße Kästchen an der Zimmerdecke - doch noch immer haben nicht alle Haushalte Rauchmelder. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Übergangsregelungen für das Nachrüsten im Bestandsbau, in manchen noch gar keine Vorschriften.

„Rauchwarnmelder gehören in jeden Raum der Wohnung, auch in den Flur“, betont aber Hartmut Zander von der Initiative Elektro+. Ob die Geräte in der Küche sinnvoll sind, ist umstritten. Häufig schlagen sie wegen Kochdämpfen Alarm. „Mittlerweile gibt es aber Produkte, die Wasserdampf von Rauch unterscheiden können, und deren Hitzesensoren erkennen, ob im Kochbereich eine Überhitzung stattfindet, beispielsweise wenn der Topf mit Öl auf dem Herd vergessen wurde.“

Die Funktionsweise sei bei allen Geräten nahezu identisch. „Sie verfügen über eine Lichtschranke mit Lichtempfänger und -sender“, erklärt Rudolph. „In der Messkammer werden immer wieder Lichtstrahlen ausgesendet, die nur dann reflektiert werden, wenn Rauchpartikel eindringen.“ Dann löst nach mehrfacher Prüfung der Alarm aus. Die kleinen Computer erkennen Rauch bereits dann, wenn man ihn selbst noch nicht sieht. Einmal im Jahr müssen die Geräte geprüft werden. In Mietwohnungen muss der Vermieter dieser Pflicht nachkommen.

Beim Kauf sollte man auf die CE-Kennzeichnung inklusive Prüfnummer und der Angabe EN 14604 achten. Dann entspricht das Produkt den geltenden Anforderungen. Zudem können sich Verbraucher am Q-Label orientieren. „Dabei handelt es sich um ein Qualitätszeichen, das besonders hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit und geringer Störanfälligkeit kennzeichnet“, erklärt Rudolph.

Die Montage ist denkbar einfach: „Weil die Geräte nicht mit dem Stromnetz verbunden sind, können sie selbst installiert werden, mit Schrauben und Dübeln oder Klebepads.“ Und sie lassen sich untereinander vernetzen, so dass das Alarmsignal weitergegeben wird und man etwa auch im Dachgeschoss mitbekommt, wenn es im Erdgeschoss brennt. „Bei kleinen Wohnungen kann darauf wegen der geringen Distanz verzichtet werden“, sagt Zander. In Einfamilienhäusern rät er dazu. Auch die Nachrüstung mittels Funkverbindung kann möglich sein.

Neben Rauchmeldern sollte jeder Haushalt einen Feuerlöscher haben. Denn: „In den ersten zwei Minuten kann man selbst noch viel löschen“, sagt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Dennoch warnt er vor Übereifer: „Als erstes wird die Feuerwehr gerufen, danach werden alle Menschen in Sicherheit gebracht und erst dann sollten jene, die es sich zutrauen, erste Löschmaßnahmen vornehmen.“ Wird der Rauch stärker, muss man die Wohnung umgehend verlassen. „Bereits zwei bis drei Atemzüge können dann tödlich sein.“

Bei Pulverlöschern gilt: Je mehr Pulver sie enthalten, desto länger sprühen sie. „Sie haben jedoch den Nachteil, dass die Wohnung danach hinüber ist“, sagt Ziebs. Das feine Salzgemisch dringt in die kleinsten Zwischenräume und lässt sich nur schwer wieder entfernen. Der Feuerwehr-Sprecher rät daher zu Schaumlöschern, die den Brand ersticken und deren Spuren sich rückstandslos entfernen lassen. „Für Haushalte reichen Löscher mit einer Füllmenge von sechs Kilogramm.“

Alle zwei Jahre sollten Bewohner ihre Feuerlöscher überprüfen, denn die Mittel verlieren mit der Zeit ihre Wirkung. Eine entsprechende Prüfpflicht gibt es etwa in Betrieben. „Ich sehe leider immer wieder, dass das nicht eingehalten wird.“ Eine Alternative sind Löschdosen. „Diese gibt es bereits mit einer Füllmenge von einem Kilogramm“, sagt Ziebs. Hier rät der Experte eindringlich dazu, auf Qualität Wert zu legen: „Bei Billigprodukten besteht die Gefahr, dass die Wurfweite sehr kurz und der Einsatz dementsprechend gefährlich ist.“

Aber ein Feuerlöscher allein hilft nicht. „Viele Mieter und Hausbesitzer, die über einen Feuerlöscher verfügen, wissen nicht, wie er funktioniert“, sagt Ziebs. Er empfiehlt sogar eindringlich, sich regelmäßig die Gebrauchsanweisung durchzulesen, um im Fall eines Brandes auch wirklich schnell löschen zu können. Außerdem rät Ziebs zum Kauf einer Feuerlöschdecke. Sie erstickt die Flamme und ist besonders bei entstehenden Bränden und Fettbränden geeignet - und sollte daher in keiner Küche fehlen.

In vielen Bundesländern sind Rauchmelder bereits in Neubauten und in kürzlich umgebautem Altbau Pflicht. In manchen Ländern besteht noch eine Übergangsfrist für Bestandsbauten: Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen und im Saarland läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis Ende 2018.

In Hamburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es aktuell in Berlin und Brandenburg. In Sachsen müssen in Neu- und Umbauten ab dem 1. Januar 2016 Rauchmelder eingebaut werden, für Bestandsbauten gibt es keine Vorgaben.

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