Für Tierhaltung in Mietwohnungen meist Erlaubnis nötig

Berlin (dpa/tmn) · Wollen sich Mieter einen Hund oder eine Katze anschaffen, sollten sie zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Bei Kleintieren ist seine Zustimmung hingegen nicht erforderlich.

 Wer in der Mietwohnung eine Katze halten möchte, braucht das Einverständnis vom Vermieter. Werden Nachbarn von den Tieren belästigt, kann er die Haltung wieder untersagen. Foto: Friso Gentsch

Wer in der Mietwohnung eine Katze halten möchte, braucht das Einverständnis vom Vermieter. Werden Nachbarn von den Tieren belästigt, kann er die Haltung wieder untersagen. Foto: Friso Gentsch

Wenn Kinder größer werden, wollen viele auch eigene Haustiere haben. Doch in Mietwohnungen dürfen diese oftmals nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werde. Darauf weist der Eigentümer-Verband Haus & Grund hin.

Entscheidend für die Aufnahme regulärer Haustiere wie Hunde oder Katzen in die Wohnung sind die Regelungen des Mietvertrages. Ist hier oder in der Hausordnung gar nichts zu Haustieren geregelt, dann dürfen diese grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden.

Gefährliche oder exotische Tiere, auf die andere Hausbewohner mit Abscheu oder Angst reagieren, dürfen jedoch überhaupt nicht in Mietwohnungen gehalten werden.

Der Vermieter kann auch vertraglich die Tierhaltung von seiner Erlaubnis abhängig machen. Bei seiner Entscheidung muss der Vermieter dann unter anderem die Situation im Haus berücksichtigen und ob bereits andere Tiere dort leben dürfen. Zudem muss er auf die persönlichen Bedürfnisse des Mieters eingehen. Ist dieser auf ein Assistenztier wie einen Blindenhund angewiesen, muss der Vermieter dieses Tier erlauben. Werden aber andere Bewohner von den Tieren belästigt, kann der Vermieter abgesehen von Assistenztieren seine Erlaubnis auch widerrufen.

Ausgenommen von dem Erlaubnisvorbehalt sind jedoch immer Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel oder Fische. Diese Tiere dürfen immer in der Wohnung gehalten werden. Allerdings nur in einer üblichen Anzahl. Das Züchten dieser Tiere in der Wohnung ist also nicht erlaubt.

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