Gartennutzung erhöht nicht automatisch den Wohnwert

Berlin (dpa/tmn) · Einen Garten mitbenutzen zu dürfen, bedeutet so manchem Mieter viel. Es steigert aber nicht automatisch den Wohnwert einer Wohnung, entschied das Landgericht Berlin.

 Nur wenn die Gartennutzung im Mietspiegel als wohnwertsteigernd angesehen wird, rechtfertigt sie auch eine Mieterhöhung. Foto: dpa-infocom

Nur wenn die Gartennutzung im Mietspiegel als wohnwertsteigernd angesehen wird, rechtfertigt sie auch eine Mieterhöhung. Foto: dpa-infocom

Eine Gartennutzung erhöht nicht automatisch den Wohnwert einer Wohnung. Entscheidend sei, ob dieses Merkmal im aktuellen Mietspiegel als wohnwerterhöhend definiert sei, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 363/12). Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin (Heft 4/2013). Eine Mieterhöhung ist daher in einem solchen Fall nicht ohne weiteres möglich.

In dem verhandelten Fall wollte ein Vermieter die Miete erhöhen. Er berief sich dabei unter anderem auf den Garten, den die Mieter nutzen konnten. Dies sei ein wohnwerterhöhendes Merkmal, so seine Begründung. Die Mieter wollten die höhere Miete aber nicht zahlen und zogen vor Gericht.

Mit Erfolg: Gartennutzung sei im neuesten Mietspiegel nicht mehr als wohnwerterhöhendes Merkmal definiert, befanden die Richter. Daher könne es auch nicht als Begründung für eine Mieterhöhung herangezogen werden. Dabei spiele es keine Rolle, dass dieses Merkmal in früheren Mietspiegeln als wohnwerterhöhend aufgetaucht sei.

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