Gemeinschaft haftet für verbotenen Zaun

Karlsruhe · Wenn ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft seinen Zaun zum Nachbargrundstück nicht auf "seiner Fläche", sondern auf dem Grundstück der Nachbar-Wohnungseigentümergemeinschaft baut, so müssen die Betroffenen nicht zwingend den "Übeltäter" selbst verklagen. Stattdessen können sie die gesamte Eigentümergemeinschaft vor Gericht bringen.

Denn diese sei für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer "prozessführungsbefugt", stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar. wbü

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