Gemeinschaft haftet für verbotenen Zaun
Karlsruhe · Wenn ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft seinen Zaun zum Nachbargrundstück nicht auf "seiner Fläche", sondern auf dem Grundstück der Nachbar-Wohnungseigentümergemeinschaft baut, so müssen die Betroffenen nicht zwingend den "Übeltäter" selbst verklagen. Stattdessen können sie die gesamte Eigentümergemeinschaft vor Gericht bringen.
23.09.2016
, 20:43 Uhr
Denn diese sei für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer "prozessführungsbefugt", stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar. wbü