Genehmigungspflicht für Parkbügel

Es ist ohne Zweifel ärgerlich für den Besitzer von Parkplätzen innerhalb einer Wohnanlage, wenn ständig andere PKW diese Flächen belegen. Doch trotzdem darf der Betroffene nicht zur Selbsthilfe greifen und aufklappbare Parkbügel anbringen lassen.

Das stellt einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar, wie das Landgericht Düsseldorf entschied (Az.: 19 S 55/12 U). Es handle sich bei den Vorrichtungen zum Schutz der Stellplätze eindeutig um zustimmungsbedürftige bauliche Veränderungen, stellten die Düsseldorfer Zivilrichter fest. Damit gaben sie der Eigentümergemeinschaft recht, die auf das Entfernen der Parkbügel gedrängt hatte. Karikatur: LBS

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