Gericht begrenzt Windrad-Höhe

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich hinter eine Kommune gestellt, die verfügt hatte, dass die Windräder in ihrer Gemarkung nur 100 Meter hoch sein dürfen. Der Antrag eines Betreibers auf Windräder mit 149 Metern Höhe wurde daher abgewiesen.

Nicht ins Gewicht fiel das Argument des Betreibers, dass sich Anlagen mit einer Höhe bis zu 100 Metern an diesem Standort wirtschaftlich nicht rechnen würden (Az.: 10 K 8653/13). np

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