Gericht: Keine höheren Mieten für Ausländer

Fordert der Käufer eines Hauses von den Mietern unterschiedlicher Nationalität höhere Mieten, so hat er gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg in einem Urteil (Az.

: 25 C 357/14). Bei Kündigung räumte er auch noch unterschiedliche Räumungsfristen ein. Der Vermieter musste zwei langjährigen türkischen Mietern wegen der Diskriminierung 15 000 Euro Entschädigung zahlen. np

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