Gewalt gegenüber Nachbarn: Kündigung gerechtfertigt

Berlin (dpa/tmn) · Nicht jeder mag seine Nachbarn. Doch auch wenn es mal zum Streit kommt, sollten Mieter gewisse Grenzen besser nicht überschreiten. Denn wer zu rabiat wird, muss mit einer Kündigung rechnen.

 Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist möglich, wenn Nachbarn gegenüber anderen Bewohnern des Hauses gewalttätig werden. Foto: Ralf Hirschberger

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist möglich, wenn Nachbarn gegenüber anderen Bewohnern des Hauses gewalttätig werden. Foto: Ralf Hirschberger

In Mietshäusern gilt: Nachbarn sollten aufeinander Rücksicht nehmen. Wer gegen diese Grundregel verstößt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Repressalien eines Mieters gegenüber seinen Nachbarn können zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.

In dem verhandelten Fall am Landgericht Berlin (Az.: 67 S 110/16) waren Nachbarn wegen eines Räumungsrechtsstreits in einen heftigen Streit geraten, wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (Heft 7/2016) berichtet. Im Zuge dieser Auseinandersetzung schlug eine Mieterin die Wohnungstür ihrer Nachbarin ein, weil sie diese zur Rechenschaft ziehen wollte. Der Vermieter kündigte der Frau daraufhin fristlos. Die rabiate Mieterin wollte das allerdings nicht akzeptieren und zog vor Gericht.

Ohne Erfolg: Dem Vermieter sei es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen, befand das Landgericht in zweiter Instanz. Die Mieterin habe den Hausfrieden durch ihr Verhalten nachhaltig gestört und ihre Pflichten gravierend verletzt. Ihr auf Vergeltung und Einschüchterung gerichtetes Handeln war nicht nur strafbar, sondern widersprach auch sämtlichen Grundregeln gegenseitiger Rücksichtnahme, die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich machen.

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