Gewohnheitsrecht sichert Aufzug

Besteht in einem Mietshaus seit langer Zeit ein Aufzug, gehört er "zum mietvertraglichen Zustand der Mietsache", urteilte das Amtsgericht München. Im konkreten Fall hatte eine mittlerweile 82-jährige, schwerbehinderte Frau geklagt, die seit 30 Jahren in dem Haus lebt.

Der Tüv hatte den bestehenden Aufzug stillgelegt, da er keine Notrufvorrichtung besitzt. Das Gericht wies den Vermieter an, den Aufzug entsprechend zu modernisieren (AZ: 425 C 11160/15). np

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