Gewohnheitsrecht sichert Aufzug
Besteht in einem Mietshaus seit langer Zeit ein Aufzug, gehört er "zum mietvertraglichen Zustand der Mietsache", urteilte das Amtsgericht München. Im konkreten Fall hatte eine mittlerweile 82-jährige, schwerbehinderte Frau geklagt, die seit 30 Jahren in dem Haus lebt.
12.08.2016
, 20:41 Uhr
Der Tüv hatte den bestehenden Aufzug stillgelegt, da er keine Notrufvorrichtung besitzt. Das Gericht wies den Vermieter an, den Aufzug entsprechend zu modernisieren (AZ: 425 C 11160/15). np