Gleiches Recht bei Abstandsflächen

Hat ein Bauherr bei seinen Bauvorhaben die Abstandsfläche zum Nebengrundstück überschritten, so hat er seine "Abwehrrechte" eingebüßt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarland (Az.

: 2 B 284/12). Daher musste er zulassen, dass sein Nachbar auf der anderen Seite beim Bauen die Abstandsfläche zu seinem Grundstück überschreiten durfte. Dieser hatte bereits die Baugenehmigung, und die Abstands-Überschreitung war auch nur geringfügig. np

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