Greenpeace: Outdoor-Jacken dünsten Chemikalien aus

Hamburg (dpa) · Outdoor-Kleidung enthält nach einem Greenpeace-Report Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Sie fordern von den Herstellern, auf die Substanzen komplett zu verzichten. Die Firmen betonen, das Tragen der Kleidung sei nicht gefährlich.

 Greenpeace hat Outdoor-Jacken und Handschuhe in einem Labor auf PFC geprüft. Foto: Greenpeace

Greenpeace hat Outdoor-Jacken und Handschuhe in einem Labor auf PFC geprüft. Foto: Greenpeace

Wetterfeste Kleidung namhafter Hersteller dünstet nach einer Untersuchung der Umweltorganisation Greenpeace noch immer potenziell schädliche Chemikalien aus. Bei der Analyse von 15 Outdoor-Jacken und zwei Handschuhen seien alle Proben mit per- und polyfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC) belastet gewesen, teilte Greenpeace am Donnerstag (12. Dezember) mit. Einige PFC können das Immunsystem und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen sowie zu Schilddrüsenerkrankungen führen. Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie betonte, dass das Tragen der Produkte die Verbraucher nicht gefährde. Die Hersteller arbeiteten an Alternativen. Doch die Funktionskleidung sei ohne die Chemikalien noch nicht genauso leistungsfähig.

„Die Outdoor-Branche wirbt nach wie vor mit unberührter Natur“, kritisierte Manfred Santen, Chemieexperte von Greenpeace. „Aber ihre Kleidung enthält Schadstoffe, die sich inzwischen rund um den Globus nachweisen lassen.“ Das sei vor allem ein Problem in den Produktionsländern. „Aber auch bei uns finden wir PFC in der Umwelt, im Trinkwasser und im menschlichen Blut.“

Lena Vierke, Expertin beim Umweltbundesamt, erklärte: „Die Verbraucher sind aber nicht akut gefährdet. Von Besorgnis ist für uns die Freisetzung der PFC in die Umwelt.“ Die Wirkweise sei eher langfristig zu sehen, weil die Stoffe in die Umwelt gelangten und die Menschen sie dann irgendwann wieder aufnähmen.

PFC lassen laut Greenpeace Wasser und Schmutz von Outdoor-Kleidung abperlen und finden sich auch in den innenliegenden Membranen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes gibt es für die meisten PFC keine festgeschriebenen Grenzwerte. Eine Ausnahme ist die zu dieser Gruppe gehörende Perfluorsulfonsäure (PFOS). Greenpeace fand diese Substanz in den Handschuhen „Artic Mitten“ des Schweizer Herstellers Mammut. Der gesetzliche Grenzwert von einem Mikrogramm pro Quadratmeter sei dabei um das Neunfache überschritten worden.

Unternehmenssprecher Harald Schreiber erklärte: „Wir nehmen das Thema sehr ernst.“ Das Produkt werde derzeit in einem Labor überprüft. Ein Ergebnis werde erst in der kommenden Woche erwartet. „Bis zur Klärung der Vorwürfe werden wir das Produkt aus den Regalen nehmen.“

Die Hersteller sind sich des PFC-Problems bewusst und erklären, dass sie gemeinsam an Lösungen arbeiten. „Wir sind in der Übergangsphase“, sagte der Sprecher des Outdoor-Ausrüsters Jack Wolfskin, Thomas Zimmerling. Die Umstellung auf PFC-freie Ausrüstungen soll in seinem Unternehmen ab Sommer 2014 sukzessive erfolgen.

Laut Greenpeace gibt es auf dem Markt bereits jetzt Möglichkeiten, bei Outdoor-Kleidung eine Schadstoffbelastung zu vermeiden. Dazu zählten Jacken mit PFC-freien Membranen oder Imprägnierungen aus Polyester und Polyurethan. „Vor dem Kauf sollten Verbraucher prüfen, ob sie eine Jacke für den Gipfelsturm oder den Spaziergang benötigen. Die schadstofffreien Jacken genügen fast immer“, so Santen. Die Sprecherin des Herstellers Schöffel, Ilka von Goerne, betonte, die Qualität sei aber nicht dieselbe. „Wenn sie die Jacke einmal waschen, ist die nicht mehr dicht. Im Moment gibt es noch keine Alternativen, aber es wird intensiv gesucht.“

Ob in Kleidung Schadstoffe enthalten sind, können Verbraucher in vielen Fällen beim Hersteller erfragen. Auf der Seite Reach-info.de des Umweltbundesamtes (UBA) können sie die Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes eingegeben. Die Anfrage wird an den Hersteller oder Händler geschickt. Diese müssen innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben. Für Stoffe, die unter die europäische Verordnung REACH fallen und damit als besonders besorgniserregend gelten, haben Verbraucher das Recht auf Informationen durch den Händler.

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