Grenzen der WohnraumGestaltung
Wer eine Wohnung mietet, der genießt dann auch einen großen Gestaltungsspielraum. Er darf eigenständig entscheiden, wie er seine Wohnung einrichtet und in welcher Farbe er Türen und Wände streicht.
18.03.2016
, 20:44 Uhr
Doch die Grenze ist dann erreicht, wenn die "Außenseite" der Wohnung betroffen ist. In einem Fall, der vor dem Amtsgericht Münster verhandelt wurde (Az.: 8 C 488/14), hatte der Mieter die Eingangstüre der Wohnung an der Außenseite andersfarbig gestrichen, so dass sie nicht mehr zum Gesamtbild des Hausflurs passte. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache werde durch den Anstrich der Türe verletzt, entschied der Richter. Karikatur: Tomicek/LBS