Grobe Terminangaben beim Ablesen von Zählern üblich

Berlin (dpa/tmn) · Einmal im Jahr werden die Zählerstände von Gas, Wasser oder Strom abgelesen. Oft beträgt die Zeitpanne der Ablesung mehrer Stunden, doch die Mieter müssen sich mit den groben Terminangaben zufriedengeben.

 Wer zu dem angekündigten Ablesetermin nicht kann, sollte sich mit seinem Versorger in Verbindung setzen. Foto: Jens Büttner

Wer zu dem angekündigten Ablesetermin nicht kann, sollte sich mit seinem Versorger in Verbindung setzen. Foto: Jens Büttner

Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin erklärt, „Eine Zeitangabe für einen ganzen Tag ist in Deutschland leider üblich“. Gleiches gelte für die Wartung oder den Austausch von Zählern und Geräten. Dafür müsse eine „angemessene Zeitspanne“ vorgegeben werden, die mehrere Stunden umfassen könne.

Wer nicht zu Hause sein kann, sollte versuchen, den Termin zu verschieben, rät Lischke. „Das kann man probieren. Aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass man einen Termin zu einer bestimmten Zeit bekommt.“ Eine weitere Möglichkeit sei, einen Nachbarn zu beauftragen oder den Zähler selbst abzulesen. „Sonst wird der Stand geschätzt.“

Wird ein Zähler ausgetauscht, sollte man sich unbedingt den alten und neuen Zählerstand notieren. „Der wird vom Auswechsler mitgeteilt, aber man sollte ihn sicherheitshalber immer aufschreiben“, rät Lischke. Wenn Mieter bei zwei vorgegebenen Terminen nicht zu Hause waren, kann es passieren, dass sie die Kosten für den dritten Termin übernehmen müssen. „Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Zähler gewechselt werden kann“, sagt Lischke. Tut er das nicht, könnten die Anfahrtskosten auf ihn abgewälzt werden.

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