Grunderwerbsteuer schnell bezahlen

Berlin (dpa/tmn) · Der Kaufvertrag ist unterschrieben, das neue Haus bezugsfertig. Dennoch sollte ein Schritt nicht vergessen werden: Die Überweisung der Grunderwerbssteuer.

 Vorsicht: Wer die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt, riskiert Ärger mit dem Grundbuchamt. Foto: Frank Rumpenhorst

Vorsicht: Wer die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt, riskiert Ärger mit dem Grundbuchamt. Foto: Frank Rumpenhorst

Immobilienkäufer sollten die Grunderwerbsteuer möglichst schnell zahlen. Das empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Ursache: Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese wiederum benötigt das Grundbuchamt, um den neuen Eigentümer offiziell ins Grundbuch eintragen zu dürfen.

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf aller inländischen Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen fällig. Inzwischen beträgt sie in den meisten Bundesländern 5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer wird nach der Protokollierung des Kaufvertrags beim Notar fällig. Das Finanzamt schickt dem Käufer die entsprechende Rechnung.

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