Halter müssen Katzen bändigen
Katzen lassen sich nur ungern vorschreiben, wo sie sich aufhalten sollen. Doch die Besitzer können sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.
13.03.2015
, 21:15 Uhr
Das Amtsgericht Potsdam nahm eine Mieterin in die Pflicht, deren Katze sich immer wieder in die Nachbarwohnung schlich, sobald ein Fenster oder eine Tür offenstand. Diese müsse ihrer Katze Grenzen setzen. Den Nachbarn sprachen die Richter wegen der Belästigung Mietminderung zu. (AZ: 26 C 492/13) LBS/Karikatur: LBS