Haus sucht Bauplatz - Tipps zum Grundstückskauf

Aachen (dpa/tmn) · Wer ein Haus bauen möchte, braucht zuerst das passende Grundstück. Die Suche nach dem Traum-Bauplatz ist nicht immer einfach. Auch im Kaufvertrag können Fallen lauern. Doch wie schützen sich Bauherren in spe vor bösen Überraschungen?

 Auch wenn es interessant und gut gelegen wirkt, besser nicht gleich kaufen - diesen Rat sollten Interessenten bei Baugrundstücken immer beherzigen. Foto: Andrea Warnecke

Auch wenn es interessant und gut gelegen wirkt, besser nicht gleich kaufen - diesen Rat sollten Interessenten bei Baugrundstücken immer beherzigen. Foto: Andrea Warnecke

Meist ist es deutlich schwieriger, einen geeigneten Bauplatz als eine fertige Immobilie zu finden. Wichtig ist, schon zu Beginn der Suche zu wissen, welche Anforderungen das Grundstück erfüllen muss. In welcher Gegend soll es liegen? Soll ein freistehendes oder ein Reihenhaus gebaut werden?

Im Regelfall gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan. „Dann ist rechtlich fixiert, wie dort gebaut werden darf und wie nicht“, erklärt Elmar Zibis vom Bauherren-Schutzbund. Gibt es keinen solchen Plan, sollte über einen Architekten die Bebaubarkeit per Voranfrage beim Bauordnungsamt geklärt werden. Sinnvoll sei auch, vor Vertragsschluss ein Baugrundgutachten einzuholen, um die Bodenbeschaffenheit schätzen zu lassen. Hierfür ist aber die Einwilligung des Verkäufers nötig.

Auch die direkte Umgebung des Grundstücks sollte angeschaut werden. Oft sind es nicht Probleme am Baugrund selbst, sondern äußere Einflüsse, die die Freude am Eigenheim schmälern. Laute oder stinkende Industrieanlagen, Sportplätze oder große Straßen sind der Horror vieler Häuslebauer. Um zu erfahren, ob das geplante Haus auch zukünftig von solchen Störfaktoren verschont bleibt, lohnt der Weg zum Planungsamt der Kommune. „Da gibt es den Flächennutzungsplan, in dem steht, was in den nächsten Jahren auf dem Gebiet der Gemeinde geplant ist“, erklärt Zibis.

Die Möglichkeit, sich im Vertrag vor bestimmten Störfaktoren zu schützen, bestehe zwar theoretisch. In der Praxis lässt sich das aber kaum umsetzen. „Der Verkäufer wird sich auf so etwas wohl kaum einlassen“, sagt Rechtsanwalt Daniel Frick aus Leipzig. Denn normalerweise verfolge dieser das Ziel, seine Haftung für Mängel des Grundstücks weitgehend auszuschließen. Dem Käufer bleibe also nur übrig, vor dem Kauf so viele Informationen wie möglich einzuholen.

Grundsätzlich gilt: Der Kauf eines Grundstücks ist kein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer allein. Es muss von einem Notar beurkundet werden, der in der Regel vom Käufer bezahlt wird. „Er wird aber nicht im Auftrag des Käufers tätig, sondern ist überparteilicher Betreuer aller Beteiligten“, erläutert Jon Meyer vom Deutschen Notarverein in Berlin. Das heißt: Der Notar prüft nicht, ob Käufer des Grundstücks ein gutes Geschäft macht. „Er darf nicht einmal darauf hinweisen, dass ein Kaufobjekt den vereinbarten Preis nicht wert ist, selbst wenn es ihm auffällt“, macht Meyer deutlich.

Hauptaufgabe des Notars ist es, den lastenfreien Erwerb zu sichern. Er überprüft die Eintragung im Grundbuch und stellt fest, ob finanzielle Lasten auf dem Bauplatz liegen, etwa ein Darlehen, das der Verkäufer mit dem Grundstück abgesichert hat. Solche Verbindlichkeiten sollten möglichst nicht höher sein als der vereinbarte Kaufpreis. Nur dann kann der Käufer sicher sein, dass mit seiner Zahlung alle Schulden beglichen werden können.

Eine wichtige Vereinbarung im Kaufvertrag beschäftigt sich mit Erschließungskosten und Anliegerbeiträgen, also Kosten für Versorgungsleitungen oder Erneuerungen von Straßen und Gehwegen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Käufer hier genau hinsehen. „Man sollte sich eine Anliegerbescheinigung des kommunalen Erschließungsträgers erteilen lassen“, empfiehlt Meyer. „Aus der geht hervor, ob bereits alle Kosten getragen sind oder nicht.“

Wer sich nicht zutraut, Vertrag und Bauplatz selbst zu begutachten, sollte die Hilfe unabhängiger Experten in Anspruch nehmen. Geeignet ist etwa ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt oder ein Architekt. „Am besten ist es, immer mit einem konkreten Objekt zur Beratung zu gehen“, rät Zibis. Denn die Suche nach dem passenden Grundstück müssen Bauherren in spe schon selbst erledigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort