Hausbesitzer sollten Fristen für Kehrarbeiten einhalten

Berlin (düpa/tmn) · Hauseseigentümer können seit Anfang des Jahres ihren Schornsteinfeger selbst bestimmen. Der pünktliche Bericht an den Bezirksschornsteinfeger ist dennoch fällig.

 Ab ersten Januar 2013 darf jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Foto: Nicolas Armer

Ab ersten Januar 2013 darf jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger frei wählen. Foto: Nicolas Armer

Hausbesitzer sollten die Fristen in ihrem Feuerstättenbescheid möglichst genau einhalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. In diesem amtlichen Dokument stehe genau, wann der Schornsteinfeger welche Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten durchführen muss. Werden die Fristen nicht eingehalten, fielen zusätzliche Gebühren an.

Seit dem 1. Januar können Hausbesitzer einen freien Schornsteinfeger mit dem Kehren und Messen ihrer Heizungen, Kamine und Öfen beauftragen. Grundlage der Aufträge ist der Feuerstättenbescheid, den der Bezirksschornsteinfeger ausstellt. Es sei Sache des Hausbesitzers, die Aufträge zu erteilen und die Ergebnisse anschließend dem Bezirksschornsteinfeger schriftlich nachzuweisen.

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