Hauseigentümer haftet bei brechender Treppenstufe

Hamm (dpa/tmn) · Ein dicker Mensch geht eine Treppe hinauf und plötzlich passiert es: eine Stufe kracht ein. In einem solchen Fall muss der Hauseigentümer haften - ungeachtet des Gewichts der geschädigten Person.

 Stufen aus Holz müssen regelmäßig auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden. Foto: Ulrich Perrey

Stufen aus Holz müssen regelmäßig auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden. Foto: Ulrich Perrey

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