Hausmusik darf zeitlich eingeschränkt werden

Berlin (dpa/tmn) · Immer wieder taucht in Mietshäusern die Frage auf: Darf musiziert werden? Wenn ja, wann und wie lange? Grundsätzlich gilt: Hausmusik ist erlaubt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.

 Klavier darf täglich maximal drei Stunden gespielt werden. Das entschied das Bayrische Oberlandesgericht. Foto: dpa-infocom

Klavier darf täglich maximal drei Stunden gespielt werden. Das entschied das Bayrische Oberlandesgericht. Foto: dpa-infocom

Für musikalische Mieter gilt: So wie ein Fernseher, Radio oder der CD-Player genutzt werden kann, darf auch Blockflöte, Klavier oder Posaune in einer Mietswohnung gespielt werden. Allerdings kann das Recht zum Musizieren eingeschränkt werden.

Enthält der Mietvertrag hierzu keine konkreten Regelungen, darf ein Mieter nach Ansicht der Gerichte zwei bis drei Stunden pro Tag außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten spielen. Diese Zeitvorgabe ist letztlich ein Kompromiss. Dabei kommt es nicht auf die Qualität der Musikdarbietungen an. So spielt es keine Rolle, ob Dilettanten oder Künstler am Werk sind. Auch hochwertige Musik kann ohne weiteres als störend empfunden werden (LG Düsseldorf 22 S 574/89).

Wie lange musiziert werden kann, hängt auch davon ab welches Musikinstrument gespielt wird. Einige Beispiele:

- Akkordeon darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Kleve anderthalb Stunden pro Tag zwischen 9.00 und 13.00 sowie 15.00 und 22.00 Uhr gespielt werden (Az.: 6 S 70/90).

- Klarinette und Saxophon dürfen zwei Stunden täglich, sonntags nur eine Stunde gespielt werden, befand das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 30/87).

- Beim Schlagzeug sind 45 bis 90 Minuten täglich angemessen, außer sonntags. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 13 s 5296/90).

- Klavier darf täglich maximal drei Stunden gespielt werden, entschied das Bayrische Oberlandesgericht (Az.: 2 Z BR 55/95).

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