Heizkosten 2014 niedriger - Frühzeitige Abrechnung fordern

Berlin (dpa/tmn) · Die Betriebskostenrechnung im Briefkasten hat ihren Schrecken vorerst verloren: Milde Winter und relativ niedrige Energiepreise senken die Heizkosten. Wer das Papier nicht automatisch bekommt, sollte nachhaken.

 Viele Haushalte erhalten Betriebskosten-Rückzahlung. Foto: Jens Büttner

Viele Haushalte erhalten Betriebskosten-Rückzahlung. Foto: Jens Büttner

Die Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2014 könnte rund zehn Prozent niedriger als die Vorjahresabrechnung ausfallen. Grund dafür ist das warme Wetter im vergangenen Jahr. Hinzu kamen deutlich niedrigere Preise für Öl und geringere Kosten für Fernwärme und Erdgas.

Demnach sparten Mieter einer 70 Quadratmeter großen Wohnung gegenüber dem Vorjahr rund 85 Euro, wenn sie mit Erdgas geheizt haben. Das geht aus dem neuen Heizspiegel hervor, den die co2online gGmbH und der Deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlicht haben. Bei Fernwärme zahlten sie 90 Euro weniger und bei Heizöl durchschnittlich sogar 155 Euro weniger. Angesichts der zu erwartenden Rückzahlungen sollten Mieter darauf drängen, dass pünktlich abgerechnet wird.

Für das Jahr 2014 muss der Mieter die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2015 erhalten. Verpasst der Vermieter die Zwölfmonatsfrist, kann er mit der verspätet zugesandten Abrechnung keine Nachforderungen mehr stellen. Ein mögliches Guthaben verfällt für den Mieter aber nicht - selbst wenn der Vermieter verspätet - also erst 2016 - abrechnet.

Eine Überprüfung des Schreibens lohnt sich. Das gilt sogar, wenn es ein Guthaben für den Mieter ausweist. Mieter können dafür die Angaben der aktuellen Abrechnung mit der des Vorjahres vergleichen. Bei Abweichungen, beispielsweise bei der Wohnfläche, müssen Mieter nachhaken. Wer die Verbrauchswerte und Energiekosten vergleichen will, kann sich am Heizspiegel 2015 orientieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort