Heizungskontrolle muss im Rahmen bleiben
Wird ein im Winter nicht bewohntes Ferienhaus zweimal wöchentlich kontrolliert, reicht das normalerweise - zumal die Heizung nicht ganz abgeschaltet war, sondern die so- genannte Sternstellung hatte. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.
11.03.2016
, 20:42 Uhr
: 5 U 190/14). Daher musste die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers einen eingetretenen Schaden begleichen. Mehr Kontrolle sei nicht notwendig, so die Richter. np