Heizungskontrolle muss im Rahmen bleiben

Wird ein im Winter nicht bewohntes Ferienhaus zweimal wöchentlich kontrolliert, reicht das normalerweise - zumal die Heizung nicht ganz abgeschaltet war, sondern die so- genannte Sternstellung hatte. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.

: 5 U 190/14). Daher musste die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers einen eingetretenen Schaden begleichen. Mehr Kontrolle sei nicht notwendig, so die Richter. np

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort