Hochwasserschäden für die Versicherung fotografieren

Mainz (dpa/tmn) · Nach Regen und Tauwetter über Weihnachten hat sich die Lage an den großen Flüssen zwar wieder entspannt, doch die Schneeschmelze in den Bergen steht noch bevor. Aber auch starke Regenfälle können Überschwemmungen auslösen.

 Wenn Gegenstände im Haus durch eindringendes Wasser beschädigt werden, haftet die Hausratversicherung. Foto: Michael Kappeler

Wenn Gegenstände im Haus durch eindringendes Wasser beschädigt werden, haftet die Hausratversicherung. Foto: Michael Kappeler

Bei Hochwasser müssen Betroffene die Schäden am Haus und Grundstück unmittelbar der Versicherung melden. Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis aufbewahrt werden, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ist dies nicht möglich, werden sie am besten fotografiert oder gefilmt. Ist das Gebäude beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Der Liste werden idealerweise Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind die Belege nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen und Anschaffungszeitpunkt sowie ungefähren Neupreis angeben. Von den Papieren sollten sie vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.

Die Hausratversicherung kommt zum Beispiel dafür auf, wenn das Wasser ins Haus eingedrungen ist und die Möbel beschädigt hat. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern. Allerdings müssen die Verträge laut Verbraucherzentrale eine Elementarschadensklausel beinhalten. Diese muss beim Vertragsabschluss gesondert vereinbart werden.

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