Im Fall der Fälle - Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung

Kassel (dpa/tmn) · Wer nicht aufwacht, hat kaum eine Chance: Nur drei bis vier Atemzüge in einem Raum voller Rauch können für eine Rauchvergiftung ausreichen. 95 Prozent der Brandtoten sterben daran - und nicht durch die Flammen. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter.

 Lebensretter: In vielen Alt- und Neubauten sind Rauchwarnmelder bereits Pflicht. Foto: Roland Weihrauch

Lebensretter: In vielen Alt- und Neubauten sind Rauchwarnmelder bereits Pflicht. Foto: Roland Weihrauch

Rauchwarnmelder retten Leben. Zwar können sie Brände nicht verhindern. Aber sie alarmieren die Bewohner so rechtzeitig, dass sie sich im Ernstfall retten können. „Mittlerweile sind Rauchwarnmelder in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe in Kassel. In Baden-Württemberg und Hessen laufen zum Jahresende die Fristen zur Nachrüstung ab.

„Aber auch wo das noch nicht der Fall ist, sollten in jedem Haushalt Rauchwarnmelder selbstverständlich sein“, sagt Wege. 95 Prozent der Opfer von Bränden sterben nicht in den Flammen, sondern sie ersticken schon vorher an den giftigen Rauchgasen. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können. Die batteriebetriebenen Geräte funktionieren unabhängig von der Stromversorgung und erkennen selbst feinste Rauchpartikel - und lösen einen schrillen Alarmton aus.

Rauchwarnmelder müssen an mehreren Stellen in der Wohnung vorhanden sein, um optimale Sicherheit zu gewährleisten. „Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer“, betont Carsten Wege. „Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen.“ Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen. „Der laute Alarmton des Rauchwarnmelders weckt jedoch jeden selbst aus den tiefsten Träumen.“

Für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden Modelle angeboten, die über optische oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch warnen. Rauchwarnmelder sind in vielen Bundesländern bereits in Fluren, die als Rettungswege dienen, in den Kinder- und Schlafzimmern Pflicht. Weitere sollten im Wohnzimmer angebracht werden. Auch im Keller und unter dem Dach sind sie sinnvoll.

„Für größere Wohnungen oder Einfamilienhäuser bieten sich funkvernetzte Rauchwarnmelder an“, sagt Wege. Die Bewohner hören den Alarm auch dann, wenn er in einem weiter entfernten Raum ausgelöst wird. „Aber in den meisten Mietwohnungen genügen die einfachen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder“, meint der Experte.

Es gibt sie im Brandschutz-, Elektrofachhandel, aber auch in Baumärkten oder mitunter bei Discountern zu kaufen. „Wichtig ist, auf Qualität zu achten“, betont Wege. Die sei gewährleistet, wenn die Geräte wie vorgeschrieben die CE-Kennzeichnung mit Zertifikatsnummer und der Bezeichnung EN 14604 sowie die Produktanerkennung einer Prüfungsstelle haben.

Käufer legen am besten auf langlebige Batterien und solides Befestigungsmaterial Wert. Die Akkulaufzeit betrage mindestens zehn Jahre, sagt Michael Jörn vom TÜV Rheinland. Lässt die Batterie nach, gibt der Rauchwarnmelder mehrere Tage lang ein kurzes piepsendes Warnsignal ab. Dann sollte ein neuer Akku bereit liegen.

In der Betriebsanleitung steht, in welchem Abstand von den Zimmerecken das Gerät an der Decke befestigt werden muss. Es sollten mindestens 50 Zentimeter sein. Keinesfalls darf der Rauchwarnmelder an die Wand kommen. „Das geschieht relativ häufig, weil die Leute nicht auf eine Leiter steigen können oder wollen, um die Zimmerdecke zu erreichen“, beobachtet Carsten Wege. Michael Jörn rät: „Das Gerät wird am besten in der Mitte der Zimmerdecke mit Schrauben montiert.“ In Küche und Bad sei eine Installation nicht sinnvoll, denn das Gerät reagiert auf Wasserdampf. Dadurch kann es Fehlalarme geben.

Einmal ausgelöst, geht der schrille Ton erst aus, wenn die Batterie entnommen oder das Gerät zerstört wird. Es gibt aber auch Modelle mit einer Stummschalt-Funktion. Um sicherzugehen, dass das Gerät funktionstüchtig ist, sollte laut Produktbeschreibungen monatlich oder gar wöchentlich die Öffnung für den Rauch überprüft und ein Probealarm ausgelöst werden. Im gewerblichen Bereich sieht die DIN-Norm eine jährliche Überprüfung vor. Außerdem müssen Rauchwarnmelder immer mal abgestaubt werden.

Mit der steigenden Zahl von Rauchwarnmeldern steige auch die Zahl von Fehlalarmen, berichtet etwa Joachim Möller von der Feuerwehr Hamburg. Vor allem in der Ferienzeit, wenn viele Leute verreist sind. Denn oft deuten Nachbarn das kurze piepsende Warnsignal bei leerem Akku, das sie aus der Wohnung nebenan hören, fälschlicherweise als Rauchalarm.

Anders ist das, wenn Rauchwarnmelder wirklich auslösen, obwohl gar kein Rauch oder Feuer vorhanden ist. Das kann passieren, wenn in der Wohnung zu viel Wasserdampf unterwegs ist. „Bleibt nach dem Duschen die Badezimmertür offen, verteilt sich der Dampf in der Wohnung und kann den Alarm auslösen“, erklärt Möller. Wenn dann die Bewohner nicht zu Hause sind, muss die Feuerwehr die Wohnungstüren gewaltsam öffnen, um sicherzugehen, dass keine Gefahr besteht.

In immer mehr Bundesländern sind Rauchwarnmelder Pflicht. Sie müssen in Neubauten oder nach Umbauten in der Regel direkt installiert werden. Für Altbauten gibt es Regelungen, die Rauchwarnmelder bis zu einer bestimmten Frist nachzurüsten. In Baden-Württemberg und Hessen muss das bis zum 31. Dezember 2014 geschehen. Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018.

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es aktuell in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Im Saarland gibt es noch keine Vorschriften für Bestandsbauten, sondern nur für Neu- und bei Umbauten.

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