Im Ofen Papier nur zum Anzünden nehmen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) · Zeitungen, Briefe, alte Dokumente: Wer einen Kamin zu Hause hat, ist versucht, darin Papier zu verbrennen. Laut Immissionsschutzgesetz ist das aber nicht erlaubt.

Im Kachelofen oder Kamin darf eigentlich kein Papier brennen. Das schreibe das Bundesimmissionsschutzgesetz vor, sagt Frank Kienle, Geschäftsführer des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Frankfurt. Eine Ausnahme gibt es aber: Das Feuer dürfe damit angezündet werden. „Man darf aber keine drei Zeitungen verheizen. Es reichen auch ein bis zwei Seiten zum Anzünden“, erläutert Kienle.

Sonst dürfe nur Holz verfeuert werden, das nicht lackiert oder beschichtet ist. Die Scheite sollten trocken sein. Sie haben am besten eine Restfeuchte von unter 20 Prozent. Verbraucher können im Ofen sehen, ob nicht unnötig viele Emissionen freigesetzt werden. Entwickelt sich wenig Rauch, ist die Asche fein und weiß und die Flamme lang und gelb, spricht der Fachmann laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima (SHK) von einer sauberen Verbrennung.

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