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Dortmund · Ofen-Abgase dürfen Nachbar nicht belästigenDortmund. Der Betrieb eines Kaminofens darf den Nachbarn nicht übermäßig beeinträchtigen.

Das urteilte das Landgericht Dortmund (AZ: 3 O 29/08). Im aktuellen Fall hatte sich ein Hausbesitzer einen Kaminofen zugelegt, dessen Abgase den Nachbarn erheblich belästigten. Weder war eine normale Gartennutzung noch ein Öffnen der Fenster ohne Einschränkungen möglich. Das Landgericht Dortmund erlaubte nur noch einen Betrieb des Ofens an maximal acht Tagen im Monat. Nur dann könne man von einem "gelegentlichen" Betrieb sprechen, der von den Nachbarn zu tolerieren sei. red
Zufahrtswege dürfen nicht blockiert werden


Köln. Wer ein Haus ohne Garten mietet, darf den Zufahrtsweg nicht zum Garten machen. Mieter hatten einen Durchfahrtsweg bei ihrem Mietshaus mit Blumentöpfen, Tisch und Stühlen ausgestattet. Das Landgericht Köln gab dem Vermieter recht, der verlangte, das Mobiliar zu entfernen (AZ: 10 S 9/11). red

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