Kabelanschluss statt Gemeinschaftsantenne - keine Mietminderung

Berlin (dpa/tmn) · Sichert ein Vermieter zu, dass das Fernsehen in der Wohnung möglich ist, sollte die Bedingung auch erfüllt sein. Einen Anspruch auf eine kostenlose Gemeinschaftsantenne haben die Mieter deshalb aber noch lange nicht.

Wird eine Gemeinschaftsantenne durch einen Kabelanschluss ersetzt, müssen Mieter das akzeptieren. Einen Anspruch, die Miete zu mindern, haben sie in einem solchen Fall nicht, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 63 S 426/11). Darauf weist die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin hin. Denn der Fernsehempfang sei auch weiterhin möglich.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter die Gemeinschaftsantenne gegen einen Kabelanschluss ersetzt. Einer der Mieter minderte aus diesem Grund seine Miete. Die Begründung: Der Kabelanschluss sei nicht frei verfügbar, sondern kostenpflichtig. Die fehlende Gemeinschaftsantenne sei daher ein Mangel.

Das sahen die Richter anders. Der Mieter könne über den Kabelanschluss weiterhin fernsehen. Zwar verlange der Kabelbetreiber dafür eine Gebühr. Aber auch eine Gemeinschaftsantenne sei für Mieter nicht kostenlos. Einziger Unterschied: Hierbei müsse das Geld nicht an den Kabelbetreiber, sondern an den Vermieter gezahlt werden.

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