Käse, Brot, Milch - Was darf in die Biotonne?

Berlin (dpa/tmn) · Was in die Biotonne gehört, entscheidet der zuständige Entsorger. Laut Bioabfallverordnung dürfen aber grundsätzlich nicht nur Grünabfälle und Obstreste in der grünen oder braunen Tonne landen. Ein Überblick, was rein darf und was nicht.

 Nicht nur Grünabfälle dürfen in die Biotonne kommen, auch Brot ist grundsätzlich laut Verordnung erlaubt. Letztlich entscheidet darüber aber der Entsorger am Ort. Foto: Andrea Warnecke

Nicht nur Grünabfälle dürfen in die Biotonne kommen, auch Brot ist grundsätzlich laut Verordnung erlaubt. Letztlich entscheidet darüber aber der Entsorger am Ort. Foto: Andrea Warnecke

Laut dem Bundesumweltministerium gehören in die Biotonne :

- Käse einschließlich der Naturrinde

- Fischgräten und Tierknochen in haushaltsüblichen Mengen. Gräten werden am besten in Zeitungspapier eingewickelt, um üblen Geruch einzudämmen. Das Papier sollte aber nicht bunt bedruckt sein.

- Küchenkrepp, Papierhandtücher und Taschentücher, auch Servietten, sind erlaubt, ebenso Sammeltüten für Bioabfall aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen. Grundsätzlich sollten Papier und Pappe aber nicht in diese Tonne kommen.

- Milchprodukte wie die Reste vom Joghurt und Quark dürfen in die Biotonne, Milch selbst aber nicht.

- Schalen von Zitrusfrüchten, auch etwa die von Äpfeln, Birnen und Kartoffeln, gelten als Grünabfälle und sind damit erlaubt. Auch Eierschalen sind zulässig.

- Haare und Federn sind abbaubare Produkte und dürfen ebenfalls rein. Das gilt auch für Holzwolle und Sägespäne von unbehandeltem Holz sowie Kleintierstreu, wenn es aus biologisch abbaubarem Material besteht.

- Mit Speiseresten sollten es Verbraucher nicht übertreiben. Nur haushaltsübliche Mengen von rohen, gekochten oder verdorbenen Nahrungsmitteln sollten in die Biotonne kommen, ebenfalls möglichst in Zeitungspapier eingewickelt, das nicht bunt bedruckt ist. Das gilt auch für Fleisch- und Wurstwaren. Reste von Brot und sonstigen Backwaren sind auch erlaubt.

- Teebeutel, Teereste sowie Kaffeesatz und Kaffeefilter dürfen hinein.

- Und natürlich: Alle Grünabfälle von Beeten, Bäumen und Büschen sowie Blumenerde, Heu und Stroh, Laub, Reisig und Rasenschnitt. Blumentöpfe und Bindedrähte müssen vorher entfernt werden.

Service:

Die pdf-Broschüre „Abfälle im Haushalt - Vermeiden, Trennen, Verwerten“ des Umweltbundesamtes kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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