Kampfhunde müssen nicht geduldet werden
Berlin · Einen "Kampfhund" müssen Vermieter in der Wohnung nicht dulden. Das urteilten die Richter des Amtsgerichts Berlin-Spandau.
Kommen Mieter der Aufforderung ihres Vermieters nicht nach, den Hund abzugeben, haben sie nach einer zusätzlichen Abmahnung das Recht verwirkt, weiter in dem Haus zu wohnen (Az.: 3b C 956/01). wbü