Karlsruhe stärkt Mieterrechte ethnischer Minderheiten

Karlsruhe (dpa) · Das Bundesverfassungsgericht hat die Mieterrechte ethnischer Minderheiten gestärkt, die Heimatsender über Antenne empfangen wollen. Sie dürfen trotz Kabelanschlusses eine Antenne anbringen, wenn sie ihre speziellen Sender nicht anders empfangen können.

 Die Karlsruher Richter befanden: Ausländische Mieter dürfen trotz Kabelanschluss eine Antenne anbringen, wenn sie sonst nicht ihre Heimatsender verfolgen können. Foto: Daniel Naupold

Die Karlsruher Richter befanden: Ausländische Mieter dürfen trotz Kabelanschluss eine Antenne anbringen, wenn sie sonst nicht ihre Heimatsender verfolgen können. Foto: Daniel Naupold

Das Anbringen einer Antenne sei vom Grundrecht auf Informationsfreiheit geschützt, teilte das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag (14. Mai) veröffentlichten Beschluss mit. Denn Ausländer und damit auch ethnische Minderheiten hätten ein besonderes Interesse an kulturellen, politischen und historischen Informationen in ihrer Sprache. (Az. 1 BvR 1314/11)

Konkret gab das Gericht türkischen Klägern aus München recht, die der turkmenischen Minderheit angehören und nicht nur türkische, sondern auch turkmenische Programme empfangen wollten. Ihr Vermieter hatte sie nach dem Anbringen einer Antenne verklagt und von Amtsgericht und Landgericht recht bekommen.

Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidungen jetzt auf und wiesen den Fall an das Amtsgericht zurück. Gerichte dürften das Anliegen ausländischer Mitbürger nicht pauschal abweisen, sondern müssten jeden Einzelfall genau prüfen, erklärten sie.

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